Privates Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten die Interessen des Auftragebers, wie auch des Auftragnehmers in allen Bereichen des Werkvertragsrechts; insbesondere im Zusammenhang mit Bautätigkeiten und der Erbringung von Handwerksleistungen.
  • Sach- und Rechtsmängel
  • Abnahme und Vergütung von Werkleistungen
  • Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie der HOAI
  • Sicherheitsleistungen
  • Verjährung
  • Pfandrechte
  • Kündigung
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unserer Tätigkeit im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts dar.


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RAe Gillig & Zimmerling, Wiesenau 1, 60323 Frankfurt