Wir beraten und vertreten die Interessen des Auftragebers, wie auch des Auftragnehmers in allen Bereichen des
Werkvertragsrechts; insbesondere im Zusammenhang mit Bautätigkeiten und der Erbringung von Handwerksleistungen.
- Sach- und Rechtsmängel
- Abnahme und Vergütung von Werkleistungen
- Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie der HOAI
- Sicherheitsleistungen
- Verjährung
- Pfandrechte
- Kündigung
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unserer Tätigkeit im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts dar.
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